Allgemeine Mietbedingungen – Mietservice Baiant

Transparenz und Fairness sind uns wichtig. Damit bei Ihrem Projekt alles reibungslos abläuft, finden Sie hier unsere allgemeinen Bedingungen für die Anmietung von Gartengeräten.

1. Allge­meines & Verwen­dung Unsere Miet­ge­räte und Maschinen sind für unter­schied­lichste Projekte im privaten Haus- und Garten­be­reich sowie für gewerb­liche Zwecke vorge­sehen. Alle Vermie­tungen erfolgen auf Grund­lage dieser Bestim­mungen, welche mit der Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags durch den Mieter aner­kannt werden.

2. Miet­dauer & Tarife Die Berech­nung der Miet­ge­bühr beginnt am Tag der Abho­lung bzw. Auslie­fe­rung und endet am Tag der Rück­gabe. Es gelten die am Tag der Anmie­tung gültigen Preise.

  • Kurz-Tarif: Gilt für eine maxi­male Nutzungs­dauer von 4 Stunden (Mindest­miete).

  • Tages­miete: Gilt für 24 Stunden (von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages).

  • Wochenend-Tarif: Der Samstag wird als 1 Tag berechnet (Abho­lung Samstag 09:00 Uhr bis Rück­gabe Montag 08:00 Uhr).

  • Wochen-Tarif: Ab einer durch­ge­henden Miet­dauer von minde­stens 7 Tagen gewähren wir Sonderkonditionen.

3. Preise & Stor­nie­rung Alle ange­ge­benen Preise verstehen sich inklu­sive Versi­che­rung, Abnut­zungs­ge­bühr und zuzüg­lich der gesetz­li­chen 19 % Mehrwertsteuer.

  • Stor­nie­rung: Eine kosten­freie Stor­nie­rung ist bis zu 24 Stunden vor dem verein­barten Miet­be­ginn möglich. Bei späteren Absagen berechnen wir 50 % des verein­barten Mietpreises.

4. Kaution & Sicher­heit Zur beider­sei­tigen Sicher­heit benö­tigen wir bei der Über­gabe des Miet­ge­rätes Ihren gültigen Perso­nal­aus­weis. Die Daten werden für die Dauer der Miet­zeit elek­tro­nisch und daten­schutz­kon­form gespeichert.

5. Über­gabe, Einwei­sung & Sicher­heit Sie erhalten bei der Abho­lung eine fach­män­ni­sche Einwei­sung in die Bedie­nung der Maschine durch uns.

  • Bitte beachten Sie, dass unsere Maschinen einer fach­ge­rechten Hand­ha­bung bedürfen.

  • Die vorge­schrie­bene Schutz­klei­dung (z.B. Schnitt­schutz­hose, Gehör­schutz) ist zwin­gend zu tragen. Die Einhal­tung der Unfall­ver­hü­tungs­vor­schriften obliegt dem Mieter.

6. Betriebs­stoffe (Kraft­stoff & Öl) Um Motor­schäden zu vermeiden, gelten für unsere Maschinen strenge Vorgaben:

  • 2‑Takt-Motoren (z.B. Husq­varna): Dürfen ausschließ­lich mit dem von uns gestellten ASPEN 2T Spezi­al­kraft­stoff betankt werden.

  • Ketten­sägen: Das benö­tigte Ketten­haftöl wird von uns mitgeliefert.

  • 4‑Takt-Motoren: Werden voll­ge­tankt mit Super-Benzin übergeben.

  • Abrech­nung: Sie können 4‑Takt-Geräte voll­ge­tankt zurück­bringen. Andern­falls, sowie für ASPEN 2T und Kettenöl, erfolgt die Abrech­nung fair und trans­pa­rent nach tatsäch­li­chem Verbrauch bei der Rückgabe.

7. Reini­gung Sie erhalten von uns ein tech­nisch einwand­freies und sauberes Gerät. Wir bitten Sie, das Gerät im selben (besenreinen/gereinigten) Zustand zurück­zu­geben. Sollten Sie keine Zeit für die Reini­gung haben, über­nehmen wir dies gerne für Sie gegen eine entspre­chende Reini­gungs­ge­bühr (je nach Aufwand).

8. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für Schäden am Miet­ob­jekt, die durch Feuer, Unglücks­fälle, Nach­läs­sig­keit, unsach­ge­mäße Bedie­nung oder Nicht­be­ach­tung der Bedie­nungs­vor­schriften und Einwei­sung entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Dieb­stahl oder Abhan­den­kommen der Geräte während der Mietdauer.

9. Liefe­rung & Abho­lung Gerne liefern wir alle Miet­ge­räte direkt zu Ihnen nach Hause oder auf die Baustelle. Die anfal­lenden Trans­port­ko­sten richten sich nach der Entfer­nung – fragen Sie uns einfach bei der Reser­vie­rung danach!